BMF Kommentierung: Steuerschuldnerschaft bei Lieferung von Edelmetallen und unedlen Metallen
Zum 1.1.2015 waren die gesetzlichen Voraussetzungen für die Übertragung der Steuerschuldnerschaft bei der Lieferung von Edelmetallen und unedlen Metallen verändert worden. Die Finanzverwaltung nimmt jetzt zu den Änderungen Stellung und gibt ausführliche Hinweise zu Übergangsregelungen und der Abwicklung bei Anzahlungsfällen.
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