BMF Kommentierung: Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts
Die Neuregelungen zur Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts sind zum 1.1.2017 erstmals anzuwenden, sofern nicht die Übergangsregelung in Anspruch genommen wird. Das BMF hat in einem umfangreichen Schreiben zur Umsetzung der Änderungen Stellung genommen.
Powered by Reisesuchmaschine