BMF Kommentierung: Umsatzsteuer bei Kunstgegenständen und Sammlungsstücken
Schon seit dem 1.1.2014 unterliegt die Lieferung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken nur noch in Ausnahmefällen dem ermäßigten Steuersatz. Die Finanzverwaltung nimmt nach fast einem Jahr Stellung zu den Regelungen.
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