BMF Kommentierung: Verlängerung des Bestandsschutzes für Investmentvermögen
Das BMF hat den Bestandsschutz nach § 22 Abs. 2 Satz 1 InvStG für Investmentvermögen i. S. d. InvStG in der am 21.7.2013 geltenden Fassung im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung durch das Investmentsteuerreformgesetz verlängert.
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