BMF Kommentierung: Verwaltung gewährt Erleichterungen im ELStAM-Verfahren
Wird die ELStAM-Anfrage des Arbeitgebers aufgrund der Angaben in den Feldern "Beschäftigungsbeginn" und "Referenzdatum Arbeitgeber" abgewiesen, darf weiterhin auf Papier abgerechnet werden. Darauf verweist ein aktuelles BMF-Schreiben.
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