BMF Kommentierung: Wann steuerbegünstigte Gehaltsextras vorliegen
Die Finanzverwaltung sieht die in mehreren Steuerbefreiungs- und Pauschalierungsvorschriften enthaltene Zusätzlichkeitsvoraussetzung bereits dann als erfüllt an, wenn die Leistung zum geschuldeten Arbeitslohn hinzukommt - und weicht damit ab von der neueren BFH-Rechtsprechung.
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