BMF: Leistungsort bei Leistungen an einen Unternehmer für dessen nicht unternehmerischen Bereich
Bislang enthält Abschn. 3a.2 UStAE keine Aussagen zum Nachweis der unternehmerischen Verwendung von Leistungen, die unter § 3a Abs. 2 Sätze 1 und 2 UStG fallen können, ihrer Art nach aber mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für das Unternehmen bestimmt sind.
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