BMF: Leistungsort bei Telekommunikationsdienstleistungen
Der UStAE wird angepasst. Außerdem wird zur Vermeidung von Abrechnungsschwierigkeiten beim Übergang auf die neuen Regelungen eine unionsweit abgestimmte Nichtbeanstandungsregelung für nach dem 31.12.2014 ausgeführte Umsätze eingeführt, wenn für diese Umsätze vor dem 1.1.2015 Anzahlungen vom Leistungsempfänger entrichtet worden sind. Die geänderten Regelungen sind auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2014 ausgeführt werden.
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