BMF: Mindestbemessungsgrundlage bei der Lieferung von Strom und Wärme
Die Finanzverwaltung äußert sich zur Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 UStG auf die Lieferung von Strom und Wärme an zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer.
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