Das BMF hat mit Schreiben vom 29.9.2015 die Anlage zum BMF-Schreiben vom 25.3.2002, die die Ausnahmen von der Mitteilungspflicht nach der Mitteilungsverordnung regelt, neu gefasst.
Das BMF äußert sich zu den Konsequenzen der EuGH-Vorlagen zur Problematik der Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken.
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