BMF: Muster des Umsatzsteuerheftes neu bekannt gegeben
Wer ein sog. ambulantes Gewerbe nach § 22 Abs. 5 UStG betreiben, muss ein Umsatzsteuerheft nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck führen. Das BMF hat das Vordruckmuster USt 1 G - Umsatzsteuerheft - neu bekannt gegeben.
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