BMF: Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Werden Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen von einem im Inland ansässigen Unternehmer nach dem 30.9.2014 im Inland erbracht, ist der Leistungsempfänger Steuerschuldner. Für diesen Nachweis durch die Finanzämter wird das Vordruckmuster USt 1 TG eingeführt.
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