Eine Pflichtangabe in Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist die Leistungsbeschreibung. Die Finanzverwaltung äußert sich zu handelsüblichen Bezeichnung gem. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG.
Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Nr. 52 Buchst. b der Anlage 2 zum UStG unterliegen die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb von orthopädischen Apparaten und anderen…
Das Bayerische LfSt hat ein Musterschreiben für einen Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG (USt 1 TG) veröffentlicht.
Die Finanzverwaltung bezieht in einem Schreiben zur BFH-Rechtsprechung und der Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 4 UStG. Der UStAE wurde geändert.
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