BMF: Nichtbeanstandungsregelung zur Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung
Das BMF hat eine Nichtbeanstandungsregelung zur Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung bei Veranstaltungen nach § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG veröffentlicht.
Powered by Finanznachrichten