BMF: Organschaftlicher Ausgleichsposten
In seinem Urteil vom 29.8.2012 hat der BFH entschieden, dass ein passiver Ausgleichsposten i. S. d. § 14 Abs. 4 KStG für Mehrabführungen nicht zu bilden ist, wenn die auf die Organgesellschaft entfallenden Beteiligungsverluste aus einem KG-Anteil aufgrund außerbilanzieller Zurechnung gem. § 15a EStG neutralisiert werden und damit das dem Organträger zuzurechnende Einkommen nicht mindern.
Powered by Börsen-Handelssysteme
