BMF: Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück
Die Finanzverwaltung ergänzt ein BMF-Schreiben um eine Anwendungsregelung zum Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG.
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