BMF: Pauschalverfahren zur Abzinsung von Schadenrückstellungen
Versicherungsunternehmen können Schadenrückstellungen nach einem Pauschalverfahren abzinsen. Dieses Verfahren kann für Wirtschaftsjahre in Anspruch genommen werden, die vor dem 1.1.2017 enden. Hinsichtlich der Abzinsung von Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle gilt ab 2017 Folgendes:
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