BMF: Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung
Die Finanzverwaltung hat Hinweise zu den wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung (§ 5 Absatz 2 Satz 2 BpO 2000) veröffentlicht.
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