BMF: Rückstellung wegen zukünftiger Betriebsprüfungen bei Großbetrieben
Das BMF äußert sich zu einer BFH-Entscheidung, nach der in der Bilanz eines Großbetriebes Rückstellungen für im Zusammenhang mit einer Außenprüfung bestehende Mitwirkungspflichten grundsätzlich zu bilden sind, soweit diese abgelaufenen Wirtschaftsjahre betreffen.
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