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BMF: Steuerliche Behandlung der Rabatte, die Arbeitnehmern von dritter Seite eingeräumt werden

Der BFH hat mit Urteilen vom 18.10.2012 (Az. VI R 64/11) und vom 10.4.2014 (Az. VI R 62/11) seine Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung der Rabatte, die Arbeitnehmern von dritter Seite eingeräumt werden, weiterentwickelt und konkretisiert. Die Urteile sind unter Beachtung folgender Grundsätze über die entschiedenen Einzelfälle hinaus anzuwenden:













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