BMF: Technische Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat Technische Richtlinien nach § 5 KassenSichV zu Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet.
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