BMF: Übergangsregelung für Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung
Die Finanzverwaltung hat eine Übergangsregelung bis zur Aufnahme von Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung sowie Ladepunkte für Elektro- oder Hybridfahrzeuge in die Ausnahmetatbestände der Kassensicherungsverordnung getroffen.
Powered by Steuernachrichten
