BMF: Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen im Zusammenhang mit steuerfreien Seminaren
Der BFH hatte entschieden, dass Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Zusammenhang mit steuerfreien Seminaren erbringt, nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.
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