Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) wird mit Wirkung zum 25. Mai 2018 geändert. Anlass ist die Datenschutz-Grundverordnung und datenschutzrechtliche Neuregelungen der AO.
Das BMF äußert sich zu den Konsequenzen der EuGH-Vorlagen zur Problematik der Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken.
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