BMF: Umsatzsteuerbefreiung bei sog. gebrochener Beförderung oder Versendung
Von einer gebrochenen Beförderung oder Versendung wird gesprochen, wenn sowohl der Lieferer als auch der Abnehmer in den Transport des Liefergegenstands eingebunden sind, weil sie z. B. übereingekommen sind, sich den Transport des Liefergegenstands an den Bestimmungsort zu teilen.
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