BMF: Umsatzsteuerbefreiung bei stundenweiser Überlassung von Hotelzimmern
Der BFH sieht die halbstündige oder stundenweise Überlassung von Zimmern in einem „Stundenhotel“ mit nur geringfügigen begleitenden Leistungen als umsatzsteuerfreie Vermietungsleistung an, weil keine Beherbergung vorliegt.
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