BMF: Umsatzsteuerbefreiung von Betreuungs- oder Pflegeleistungen
Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde die "Sozialgrenze" von bislang 40 % auf 25 % herabgesetzt. Die Änderung ist am 1.7.2013 in Kraft getreten.
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