In § 6a GrEStG wird eine grunderwerbsteuerliche Vergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern geregelt. Die Finanzverwaltung äußert sich mit Bezug auf jüngere BFH-Rechtsprechung ausführlich.
In einem umfangreichen Schreiben bezieht die Finanzverwaltung Stellung zur Namensnutzung und Überlassung von Markenrechten zwischen dem Steuerpflichtigen und einer ihm nahestehenden Person nach § 1…
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