BMF: Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab 2021
Die Finanzverwaltung äußert sich zu Mahlzeiten, die ab 2021 unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgegeben werden. Diese Mahlzeiten sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Sachbezugsverordnung zu bewerten.
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