Für Steuertatbestände, die nach dem 31.12.2011 verwirklicht werden, sind die bis zum Tage dieses BMF-Schreibens ergangenen BMF-Schreiben anzuwenden, soweit sie in der Positivliste aufgeführt sind.
Das BMF hat gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder den AEAO mit sofortiger Wirkung geändert. Insbesondere davon betroffen sind Fragen rund um die Zustellung von Steuerbescheiden an…
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