Die Erklärungsfristen in beratenen Fällen sowie die zinsfreien Karenzzeiten sollen für den Besteuerungszeitraum 2020 um weitere drei Monate verlängert werden. Die Finanzverwaltung bezog Stellung.
Die Neuerungen bei der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Transportbehältnissen müssen erst ab 2015 angewendet werden. Das BMF hat die Übergangsfrist verlängert.
Das BMF hat die Nichtbeanstandungsregelung zum Vorsteuerabzug und zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs verlängert.
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