BMF: Verlängerung des Bestandsschutzes für Investmentvermögen
Im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung im Investmentsteuerreformgesetz wird der Bestandsschutz nach § 22 Abs. 2 Satz 1 InvStG für Investmentvermögen i. S. d. Investmentsteuergesetzes in der am 21.7.2013 geltenden Fassung bis zum 31.12.2017 verlängert.
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