BMF: Verpflegungsleistungen bei Beherbergungsumsätzen
Der BFH hat mit Urteil vom 15.1.2009 u. a. entschieden, dass es sich bei der Verpflegung von Hotelgästen um eine Nebenleistung zur Übernachtung handelt. Nach den Grundsätzen des BMF-Schreibens vom 4.5.2010 war diese Aussage nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden. An der in diesem Schreiben vertretenen Rechtsauffassung wird nicht mehr festgehalten; es wird hiermit aufgehoben.
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