BMF: Vordruck zur Erstattung der Mitteilungen bei Auslandsbeziehungen
Die Finanzverwaltung hat den geänderten, amtlich vorgeschriebenen Vordruck zur Erstattung der Mitteilungen bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs. 2 AO (Vordruck BZSt-2) bekannt gegeben.
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