BMF: Vorliegen einer Geschäftsveräußerung
Mit Urteil vom 19.12.2012 (Az. XI R 38/10) hat der BFH entschieden, dass die Veräußerung eines Erbbaurechts mit aufstehendem, verpachteten Rehabilitationszentrum unter Fortführung des Pachtvertrags durch den Erwerber eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung im Ganzen darstellt.
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