Wonach bestimmt sich der Zeitpunkt der Lieferung für Zwecke des Vorsteuerabzugs bei der Einfuhrumsatzsteuer nach § 15 Abs. 1 Satz1 Nr. 2 UStG? Die Finanzverwaltung bezieht Stellung.
Die Finanzverwaltung hat Stellung zum Vorsteuerabzug aus einem Leistungsbezug vor dem Übergang des Unternehmers zur Regelbesteuerung bzw. Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG bezogen.
Die Finanzveraltung hat sich in einem neuen BMF-Schreiben zum Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts geäußert.
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