BMF: Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art mittels eines Blockheizkraftwerks
Betriebe gewerblicher Art können zusammengefasst werden, wenn zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht. Bei der Zusammenfassung mittels eines Blockheizkraftwerks sind stets die Verhältnisse des Einzelfalls maßgebend.
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