BMF: Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes bei der Aussetzung der Vollziehung
Der BFH hatte Zweifel an der Verfassungskonformität des Zinssatzes nach § 238 Absatz 1 Satz 1 AO geäußert. Nun äußert sich die Finanzverwaltung.
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