Brexit in Fällen: Bestellung eines Vertreters bzw. Empfangsbevollmächtigten
Im entworfenen Fall hat die im Vereinigten Königreich ansässige X-Ltd. Grundbesitz in Deutschland erworben und erzielt hieraus Mieteinnahmen. Die Verwaltung erfolgt von London aus. Ein Vertreter ist in Deutschland nicht vorhanden. Das Finanzamt möchte Steuerbescheide bekanntgeben und fordert die X-Ltd. auf, einen inländischen Vertreter zu bestellen. Zu Recht?
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