Brexit in Fällen: Funktionsverlagerung in das Vereinigte Königreich
Die in Deutschland ansässige A-GmbH will einen Teil ihrer Produktion zusammen mit den dazugehörigen immateriellen Wirtschaftsgütern in eine Kapitalgesellschaft im Vereinigten Königreich verlagern, weil sie dort wegen geringerer Kosten und niedrigeren Steuern mit einem höheren Gewinn rechnet.
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