Brexit in Fällen: Konsignationslager in Großbritannien
Im entworfenen Fall unterhält die A-GmbH regen Handel mit Großbritannien. Sie produziert die Waren in Deutschland und liefert die fertigen Waren nach Großbritannien, um sie dort über Vertriebspartner zu verkaufen. Dazu unterhält die A-GmbH in Großbritannien ein Konsignationslager, aus dem die Vertriebspartner die Waren bei Bedarf entnehmen.
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