Brexit in Fällen: Reihengeschäft mit Lieferung in das Vereinigte Königreich
Im entworfenen Fall liefert die A-GmbH Waren an einen Zwischenhändler in Frankreich, die X-SA. Dieser verkauft die Waren weiter an seinen Kunden in das Vereinigte Königreich (UK). Die Ware wird direkt vom Lager der A-GmbH in Hamburg nach UK gebracht. Eine Bearbeitung der Ware durch X-SA oder einen Beauftragten erfolgt nicht. Jede der Vertragsparteien tritt unter der USt-ID seines Heimatstaats/Ansässigkeitsstaats auf.
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