BSG: Beitragspflicht von Tankgutscheinen und Werbeeinnahmen
Sachzuwendungen des Arbeitgebers können steuer- und beitragsfrei sein. Das Bundessozialgericht hatte nun zu entscheiden, ob Tankgutscheine und Werbeeinnahmen der Beitragspflicht unterliegen, sofern diese durch einen Lohnverzicht anstelle von Arbeitslohn gewährt werden.
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