BSG: Berechnung des Elterngelds bei mehrfachem Wechsel der Steuerklasse
Elterngeld berechnet sich aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes. Welche Steuerklasse bei der Berechnung zu berücksichtigen ist, wenn die Steuerklasse in diesem Zeitraum mehrfach gewechselt wurde, hatte das Bundessozialgericht (BSG) zu entscheiden.
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