BSG: GmbH-Geschäftsführer auch bei Beteiligung an Holding sozialversicherungspflichtig
Ein GmbH-Geschäftsführer ist auch dann sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wenn er zwar nicht direkt an der GmbH beteiligt ist, aber zusammen mit seiner Ehefrau jeweils 50 Prozent der Anteile an einer Holding-GmbH hält, die wiederum mit 50 Prozent an der GmbH beteiligt ist. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
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