BStBK plädiert für Fristverlängerung beim elektronischen Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Die Bundessteuerberaterkammer setzt sich zusammen mit 8 Wirtschaftsverbänden beim Bundesfinanzministerium für eine Verlängerung der Abgabefrist für Anträge auf Vorsteuervergütung ein. Die BStBK unterstützt damit das Anliegen der EU-Kommission, einmalig die Frist zur Abgabe des Antrages für den Zeitraum 2009 bis zum 31. März 2011 zu verlängern.
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