Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat gegenüber dem Justizministerium zu dessen Konzept zur Umsetzung der CSR-Richtlinie (Reform des Lageberichts) Stellung genommen.
Die BStBK ist der Auffassung, dass in der derzeitigen Fassung der EStÄR 2012 zwei Punkte in dieser Form nicht umgesetzt werden sollten.
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