BStBK: Steuererklärung alle 2 Jahre ist keine Vereinfachung
Im Rahmen der geplanten Steuervereinfachung der Bundesregierung ist die Möglichkeit vorgesehen, die Einkommensteuererklärung nur noch alle zwei Jahre abzugeben. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) sieht darin keine Vereinfachung - im Gegenteil.
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