Buchwertabspaltung bei der Veräußerung/Entnahme von Zuckerrübenlieferrechten (BFH)
Der Entnahmewert ist um einen vom Buchwert des Grund und Bodens abzuspaltenden Buchwert zu vermindern. Der abgespaltene Wert unterliegt wie der Buchwert des Grund und Bodens keiner AfA.
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