Bundesamt für Justiz: Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 2.4.2024
Das Bundesamts für Justiz wird vor dem 2.4.2024 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB gegen Unternehmen einleiten, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2022 am 31.12.2023 endet.
Powered by Versicherungsvergleich